PKV Tarifwechsel
Laut § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes hat jeder privat Versicherte das Recht, innerhalb seiner Versicherungsgesellschaft in einen anderen Tarif zu wechseln. Bevor das Gesetz 2009 in Kraft trat, war dies für bei der PKV Versicherte nicht möglich. Die Versicherungen hatten freie Hand bei der Tarifwahl und entschieden meist zu ihren eigenen Gunsten.
Durch das Tarifwechselrecht ist es den Versicherten nun möglich, aus alten Tarifen mit stark steigenden Beiträgen in attraktivere Tarife zu wechseln. Leider finden sich bis heute kaum Versicherungsmakler, -berater und -vertreter in dem Dschungel der über 5000 Tarife aller Versicherungsgesellschaften zurecht. Für den Verbraucher sind die Tarifstrukturen und Gesetzesparagraphen noch viel schwerer zu durchschauen. Auf die Versicherung angewiesen
Viele Verbraucher wenden sich mit dem Wunsch einer Beitragsreduzierung an die eigenen Versicherungsgesellschaften. Diese sind über die Wechselabsichten Ihrer Bestandskunden oft wenig erfreut und reagieren leider nur in den wenigsten Fällen im Sinne Ihrer Kunden. Meist wird den Versicherten eine Erhöhung der Selbstbeteiligung angeboten, um den monatlichen Beitrag zu reduzieren. Dies ist in den meisten Fällen nicht ratsam, da durch die erhöhte Selbstbeteiligung der bisherige Monatsbeitrag letzten Endes nur minimal oder gar nicht sinkt.
Andere Gesellschaften bieten den anfragenden Versicherten Wechsel in unattraktive Tarife an, deren Leistungsniveau sich von dem der gesetzlichen Krankenkassen kaum unterscheiden. Besonders Rentner, die ihren Versicherungsbeitrag nicht mehr tragen können, nehmen diese Angebote oft an und reduzieren somit Ihren Versicherungsschutz in einer Lebensphase, in der sie ihn am dringendsten benötigen. Erneute Gesundheitsprüfung, Wartzeiten, Mehrleistungsverzicht
Vom Versicherer werden zunehmend erneute Gesundheitsprüfungen angefordert, wenn der Kunde in einen anderen Tarif wechseln möchte. Durch die Forderung werden vor allem Personen über 50 abgeschreckt, die eventuell schon erste Beschwerden hatten und sich vor hohen Risikozuschlägen fürchten.
Um solche Hürden zu umgehen, können erfahrene Versicherungsberater beauftragt werden, die in den meisten Fällen auf Stundenbasis bezahlt werden. Von einem Tarifwechsel ohne professionelle Beratung raten wir ab, da falsche Entscheidungen nicht mehr rückgängig zu machen sind und schwerwiegende Folgen im Alter haben können. In bereits bestehenden Streitfällen sollten Sie möglichst den zuständigen PKV-Ombudsmann hinzuziehen. Wechsel innerhalb der Gesellschaft
Ein unabhängige Verbraucherschutzportal ist auf den PKV Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft spezialisiert und hat bereits über 2.000 Verbrauchern zu einem günstigeren Vertrag verholfen. Nur wenn sich der Versicherte für den Tarifwechsel entscheidet, wird das erfolgsabhängige Honorar fällig. Anderenfalls ist die Leistung komplett kostenfrei. |